Auffrischungslehrgang für Sachkundige Asbestlehrgang nach TRGS 519 Anlage 4; 2027 21

13.04.2027

Übersicht über wichtige Daten zum Seminar

Nummer
Seminarnummer 2027 21
Referent(en)
Jörg Rößler, Dachdeckermeister, technischer Berater LIV
Ort
NOVINA HOTEL Herzogenaurach Olympiaring 90 D-91074 Herzogenaurach
Dauer
09:00 - 16:30 Uhr
Verfügbarkeit/Kapazität
Noch genügend freie Plätze
Teilnehmerkreis
Betriebsinhaber, -innen, Vorarbeiter, -innen, erfahrene Mitarbeiter, -innen
Max. Teilnehmer
20
Anbieter
Landesinnungsverband Bayern
Kategorie
Technik
Kosten
Mitglied LIV Bayern und zugleich BFW 250,- € Mitglied LIV Bayern 275,- € BFW-Mitglied 300,- € Nichtmitglieder 375,- € Der Veranstalter ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Für jede weitere Person aus einem Betrieb im gleichen Crash-Kurs erhalten Sie 10 % Rabatt auf die o. a. Preise.
Unterbringung
Unterbringung im Seminarhotel grundsätzlich möglich. Bei Bedarf von den Teilnehmenden selbst zu organisieren und selbst zu zahlen. Reservierung: +49 9132 -7472-511 Rezeption: +49 9132-74720 E-Mail: info@novina-herzogenaurach.de
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Für Arbeiten an Gebäuden mit Asbestzement-Produkten ist eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich. Insbesondere ist mindestens eine sachkundige Aufsichtsperson erforderlich, die während dem Umgang mit Asbestzement-Produkten auf der Baustelle ständig anwesend ist. Die Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang nach der TRGS 519 2.7 und Anlage 4 und bestandener schriftlicher Prüfung nachgewiesen. Für die Tätigkeit auf der Baustelle ist zusätzlich die medizinische Eignung nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 26 und G 1.2 erforderlich.

Es empfiehlt sich, einen Vertreter für die Aufsichtsperson ausbilden zu lassen bzw. als Unternehmer die erforderlichen Kenntnisse für die Kalkulation der Angebote, die Unterweisung der Mitarbeiter und dem Erstellen der erforderlichen Mitteilungen zu besitzen. Zur schriftlichen Prüfung werden nur Personen zugelassen, deren Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Lehrgangsdauer betragen. Für die Prüfung muss der Teilnehmer die deutsche Sprache lesen und schreiben können. Für das Bestehen müssen mindestens 75 % der möglichen Punkte erreicht werden. Das KPZ ist als Lehrgangsträger vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anerkannt. Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- und der BG BAU durchgeführt. Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für den Erhalt des Sachkundezeugnisses muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Das Sachkundezeugnis verfügt über eine Haltbarkeit von 6 Jahren ab Prüfungsdatum. Vor Ablauf dieser Frist sind die Kenntnisse in einem eintägigen Fortbildungslehrgang ohne Prüfung zu erneuern, so dass wiederum eine neue Haltbarkeit von 6 Jahren beginnt. 

Anhänge

  • 80,85 kB

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