Sicherungseinbehalt
Bislang mussten Bauunternehmer Umsatzsteuer für Sicherungseinbehalte an das Finanzamt abführen, obwohl sie diese vom Kunden erst nach mehreren Jahren erhalten. Diesen Liquiditätsnachteil hat der Bundesfinanzhof nun allerdings ausgehebelt. Den kompletten Artikel können unsere Mitglieder im monatlichen Rundschreiben der MTG Steuerberatungsgesellschaft mbH im internen Bereich lesen.